Zirkel-Rheine
Mehr als 1.000.000 Menschen in Deutschland können ihren Alltag nicht
mehr selbstständig organisieren – und die Tendenz ist steigend.
Nur eine externe Betreuung kann diesen Menschen eine verbesserte
Lebensqualität ermöglichen.
Wer wir sind
Wir sehen uns als parteiischer BeraterInnen und UnterstützerInnen im Sinne des zu Betreuenden. Für uns steht der Mensch an erster Stelle
Was wir tun
Betreuung nach §1814 ff
Als BerufsbetreuerInnen übernehmen wir alle in einem Beschluss festgelegten Aufgaben zur Verbesserung der Situation unserer Klienten und KlientInnen. Die Wiederherstellung und Stabilisierung der Gesundheit, die Absicherung des Lebensunterhalts und der Wohnsituation gehören genauso dazu wie die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und anderen Institutionen.
Vorsorgevollmachten
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der / die Bevollmächtigte zum / zur Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
Patientenverfügungen
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Wer uns braucht
Termin vereinbaren
Gerne laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch ein, bei dem Sie die Kollegen kennenlernen können und somit einen ersten Kontakt erhalten.
Generelle Anfragen
05971 98286 0
Marktstr. 24
48431 Rheine
Sprechzeiten
Montag/Mittwoch/Donnerstag
09:00-14:00 Uhr
Dienstag/Freitag
Außer Haus Termine
Sondertermine nach Absprache